Hallenordnung
Diese Hallenordnung gilt für alle Gäste der Kantriss Boulderhalle. Sie wird beim ersten Besuch mit Unterschrift anerkannt und ist gemäß §6 der AGB Bestandteil des Vertrags. Die folgende Übersicht nennt die sechs am häufigsten nachgefragten Punkte; die vollständigen Regeln stehen darunter.
Auszug aus der Hallenordnung
Die vollständige Hallenordnung erkennst Du beim ersten Besuch mit Deiner Unterschrift an; sie ist Bestandteil des Vertrags. Diese sechs Punkte sind die, nach denen an der Rezeption am häufigsten gefragt wird.
- Bouldern ohne Seil. Alle Wände sind 4,5 m hoch und haben keine Seilsicherung. Abgeklettert wird kontrolliert, nicht abgesprungen, solange es geht.
- Sturzraum freihalten. Unter einer kletternden Person hält sich niemand auf. Taschen, Chalkbags und Getränke bleiben außerhalb der Matte.
- Einweisung ist Pflicht. Beim ersten Besuch gehört die zwanzigminütige Sicherheitseinweisung dazu, kostenfrei und für alle.
- Unter 14 nur in Begleitung. Kinder unter 14 Jahren bouldern nur, wenn eine volljährige Aufsichtsperson dauerhaft in der Halle bleibt; eine Person betreut höchstens zwei Kinder.
- Ab 14 mit Einverständnis. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bouldern selbstständig, sobald die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Gesperrte Sektoren. Dienstags ab 08:00 wird umgeschraubt. Abgesperrte Bereiche werden nicht betreten, auch nicht kurz.
Vollständige Regeln
Zulassung und Aufsicht nach Alter
Kinder unter 6 Jahren boulden ausschließlich im Kinderbereich. Kinder unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt, wenn eine volljährige Aufsichtsperson sich dauerhaft in der Halle aufhält und die Aufsicht nicht an eine andere Person delegiert; eine Aufsichtsperson betreut höchstens zwei Kinder gleichzeitig. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren boulden selbstständig, sobald die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten an der Rezeption vorliegt; ohne diese Erklärung gilt für sie dieselbe Begleitpflicht wie für unter 14-Jährige. Nach 22:00 Uhr erhalten Minderjährige nur in Begleitung Zutritt.
Verpflichtende Sicherheitseinweisung
Jede Person, die zum ersten Mal in der Halle bouldert, nimmt vor dem ersten Zutritt an der kostenfreien, zwanzigminütigen Sicherheitseinweisung teil. Die Teilnahme wird mit Unterschrift dokumentiert und gilt als Anerkennung dieser Hallenordnung. Ohne absolvierte Einweisung ist kein Zutritt zur Kletterfläche möglich.
Verhalten auf der Matte und im Sturzraum
Alle Wände sind durchgehend 4,5 m hoch und ohne Seilsicherung ausgeführt. Unter einer kletternden Person hält sich niemand auf; der Sturzraum unterhalb eines Boulders bleibt frei von Personen, Taschen, Chalkbags und Getränken. Abgeklettert wird kontrolliert, solange es geht, statt abzuspringen. Jeweils nur so viele Personen betreten gleichzeitig einen Sektor, wie sich gefahrlos ausweichen können.
Spotten
Spotten – das kontrollierte Abfangen einer stürzenden Person – ist erlaubt und beim Bouldern über Kopfhöhe sinnvoll, aber nur für Personen, die die Technik beherrschen. Ohne Erfahrung im Spotten gilt: Abstand halten statt eingreifen, denn ein misslungener Versuch gefährdet beide Beteiligten.
Chalk
Chalk (Magnesia) ist ausschließlich als Block oder in einem geschlossenen Chalkbag zulässig; loses Verteilen außerhalb der Matte oder das Auswerfen von Chalkwolken ist untersagt. Flüssigchalk und Chalkbälle sind erlaubt, sofern sie keine übermäßige Staubentwicklung verursachen.
Schuhe
Auf der Kletterfläche werden ausschließlich saubere Kletterschuhe getragen; Straßenschuhe und barfuß Klettern sind aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Leihschuhe sind an der Rezeption gegen Gebühr erhältlich. Außerhalb der Matten, etwa im Café- und Aufenthaltsbereich, ist normales Schuhwerk zu tragen.
Essen und Trinken
Essen und Trinken sind auf den Matten und in unmittelbarer Wandnähe nicht gestattet, da verschüttete Flüssigkeiten und Krümel die Reibung der Tritte verschlechtern. Getränke und Snacks werden im Aufenthaltsbereich oder in Café Kante konsumiert; verschließbare Trinkflaschen sind am Mattenrand außerhalb der Sturzräume geduldet.
Gründe für einen Hausverweis
Ohne Anspruch auf Erstattung wird der Halle verwiesen, wer
- unter erkennbarem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln bouldert,
- abgesperrte, gerade umgeschraubte Sektoren betritt, auch nur kurz,
- Anweisungen des Personals zur Sicherheit wiederholt missachtet,
- andere Gäste gefährdet, etwa durch Herumtoben im Sturzraum oder absichtliches Anrempeln,
- andere Gäste ohne deren Einverständnis fotografiert oder filmt,
- Griffe, Matten oder Wandelemente mutwillig beschädigt.
Erste Hilfe
Je Schicht sind mindestens zwei nach DGUV Vorschrift 1 §26 ausgebildete Ersthelferinnen oder Ersthelfer im Haus; insgesamt sind sechs Beschäftigte entsprechend geschult, ihre Qualifikation wird alle zwei Jahre aufgefrischt. Der Erste-Hilfe-Raum liegt neben der Rezeption, ein automatisierter externer Defibrillator (AED) hängt im Eingangsbereich. Jeder Unfall, auch ein kleinerer, wird unverzüglich der Rezeption gemeldet.
Normengrundlage und Prüfung
Bau und Ausführung der Boulderwände richten sich nach DIN EN 12572-2 (künstliche Kletteranlagen, Boulderwände ohne Seilsicherung). Die durchgehende Weichbodenmatte ist nach DIN EN 12503 geprüft, 40 cm dick und bildet eine Landezone von mindestens 2,5 m Tiefe. Eine Sachkundige Prüfung aller Wandelemente, Griffbefestigungen und Matten findet jährlich statt; zusätzlich prüft der Chefroutenbauer monatlich und dokumentiert dies im Setzbuch. Diese Angaben beschreiben die technische Grundlage der Halle und sind keine Zusicherung einer behördlichen Zertifizierung.
Diese Fassung gilt seit dem 18. August 2026.